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   BAG, 09.11.1956 - 1 AZR 421/54   

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https://dejure.org/1956,281
BAG, 09.11.1956 - 1 AZR 421/54 (https://dejure.org/1956,281)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1956 - 1 AZR 421/54 (https://dejure.org/1956,281)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1956 - 1 AZR 421/54 (https://dejure.org/1956,281)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 174
  • NJW 1957, 358
  • DB 1957, 94
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

    Auszug aus BAG, 09.11.1956 - 1 AZR 421/54
    Diese Auslegung ist rechtlich möglich und verstößt weder gegen die Denkgesetze noch gegen allgemeine Erfahrungssätze (vgl. den ähnlich gelagerten Fall einer Kündigungserklärung in AP Nr. 1 zu § 620 BGB ).
  • BGH, 22.04.1996 - II ZR 65/95

    Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands durch satzungsmäßige

    Es entspricht jedoch allgemeiner Meinung, daß in einem solchen Falle auch im Hinblick auf das Gebot der Wahrung der Austrittsfreiheit (§ 39 BGB) die Einhaltung der einfachen Schriftform genügt, wenn die nicht eingeschriebene Sendung ihren bestimmungsgemäßen Empfänger erreicht (vgl. RGZ 77, 70; BAG, NJW 1957, 358; Soergel/Hadding, § 39 Rdnr. 3; Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 14. Aufl., § 39 Rdnr. 84; Reichert/van Look, Rdnr. 673; Palandt/Heinrichs, § 39 Rdnr. 2).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Dies ist anzunehmen, wenn der Tarifvertrag in seinem Wortlaut unmittelbar oder mittelbar auf die Anlage Bezug nimmt (BAG 9. November 1956 - 1 AZR 421/54 - BAGE 3, 174).
  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 80/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats

    Dies ist anzunehmen, wenn der Tarifvertrag in seinem Wortlaut unmittelbar oder mittelbar auf die Anlage Bezug nimmt (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 30, aaO; 9. November 1956 - 1 AZR 421/54 - BAGE 3, 174) .
  • BAG, 10.04.1991 - 4 AZR 479/90

    Geltungsbereich des BRTV-Bau; Leitender Angestellter

    Bei der Bestimmung des Geltungsbereichs sind die Tarifvertragsparteien innerhalb der Grenzen ihrer Tarifzuständigkeit frei (BAGE 3, 174, 177 = AP Nr. 1 zu § 3 TVG Verbandszugehörigkeit, zu 1 der Gründe; BAGE 48, 307, 310 ff. = AP Nr. 4 zu § 3 BAT; A. Hueck, AR-Blattei, Tarifvertrag IV Geltungsbereich, unter B I; Däuble/Hege, Tarifvertragsrecht, 2. Aufl. 1981, Rz 137; Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl. 1990, § 4 TVG Rz 14 ff.).
  • LAG Hamburg, 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats in Fällen der Ein- und

    Dies ist anzunehmen, wenn der Tarifvertrag in seinem Wortlaut unmittelbar oder mittelbar auf die Anlage Bezug nimmt (BAG vom 09.11.1956 - 1 AZR 421/54 -, BAGE 3, 174 ; BAG vom 03.05.2006, aaO.).
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